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   LG Stuttgart, 20.05.2016 - 21 O 319/15   

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https://dejure.org/2016,53244
LG Stuttgart, 20.05.2016 - 21 O 319/15 (https://dejure.org/2016,53244)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 20.05.2016 - 21 O 319/15 (https://dejure.org/2016,53244)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - 21 O 319/15 (https://dejure.org/2016,53244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    LBBW zur Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.05.2016 - 21 O 319/15
    a) Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Zweck des Schutzes des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung (BGH, BKR 2011, 242; NJW-RR 2009, 709; NJW 2009, 3572; NJW 2009, 3020).
  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.05.2016 - 21 O 319/15
    In diesem Zusammenhang sei auf die Entscheidung des BGH vom 16.10.2013 (Urteil - IV ZR 52/12 - veröffentlicht u.a. in NJW 2013, 3776 ff, zitiert nach juris) verwiesen; hiernach steht die Kündigung eines Versicherungsvertrages einem späteren Widerruf jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht nicht ausreichend belehrt wurde.
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.05.2016 - 21 O 319/15
    a) Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Zweck des Schutzes des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung (BGH, BKR 2011, 242; NJW-RR 2009, 709; NJW 2009, 3572; NJW 2009, 3020).
  • BGH, 15.02.2011 - XI ZR 148/10

    Widerrufsrecht beim Verbrauchervertrag: Anforderungen an eine Nachbelehrung

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.05.2016 - 21 O 319/15
    a) Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Zweck des Schutzes des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung (BGH, BKR 2011, 242; NJW-RR 2009, 709; NJW 2009, 3572; NJW 2009, 3020).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.05.2016 - 21 O 319/15
    a) Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Zweck des Schutzes des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung (BGH, BKR 2011, 242; NJW-RR 2009, 709; NJW 2009, 3572; NJW 2009, 3020).
  • BGH, 26.10.2010 - XI ZR 367/07

    Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Voraussetzungen für die Wertung

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.05.2016 - 21 O 319/15
    Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben (BGH, NJW-RR 2011, 403).
  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

    Auszug aus LG Stuttgart, 20.05.2016 - 21 O 319/15
    Für die Partei, die ihre Belehrungspflicht nicht erfüllt hat, entsteht in der Regel kein Vertrauenstatbestand, da sie davon ausgehen muss, dass der andere Teil von dem ihm zustehenden Anspruch nichts weiß (BGH, NJW-RR 2007, 257).
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